Man sollte denken, dass Beethovens Violinkonzert in einer definitiven Form vorliegt. Doch die gängigen Ausgaben erweisen sich in vielen Details als fehlerhaft, Anlass für Jonathan Del Mar, das Werk komplett neu zu edieren und den Musikern von heute eine verlässliche Basis zu geben.
Dass eine neue Ausgabe von Beethovens Violinkonzert erforderlich war, mag zunächst einmal überraschen. Warum also brauchen wir eine neue Ausgabe?
Für die Beantwortung dieser Frage gibt es zwei wesentliche Punkte: Zum einen fanden zahlreiche fragwürdige Entscheidungen in die Edition der Beethoven-Gesamtausgabe Eingang (sogar der Kritischer Bericht, der nach dem Tod des ursprünglichen Herausgebers veröffentlicht wurde, erkennt das an). Zum anderen spielt die Tatsache eine Rolle, dass sich die Zeiten seit 1973 geändert haben und Musiker nun nach Ausgaben verlangen, die stärker die Umstände der Aufführung zur Zeit des Komponisten berücksichtigen. Anders ausgedrückt: Es wäre heute nicht mehr sinnvoll, eine blitzsaubere Partitur mit einem Solo-Violinpart herauszubringen, der Bogenführungen aufrechterhält, die in der Flesch-Rostal-Tradition begründet sind.
In Bezug auf diese beiden Punkte erfüllt die neue Ausgabe die Bedürfnisse der Interpreten von heute. Was den Partiturtext betrifft, besteht das Hauptproblem des Bandes aus der Gesamtausgabe in der Quellenbewertung. Einer Skizze wurde teilweise der Vorrang vor einer Fassung gegeben, die ohne Zweifel Beethovens endgültiger Text ist (Fagotte, Violoncelli und Bässe in T. 329–332 des Rondo), manchmal wurde eine handschriftliche Ergänzung durch Verleger vorgenommen, der offenbar unschlüssig darüber war, was Beethoven geschrieben meinte (Flöte T. 28–29 des Rondo). Aber noch schwerwiegender: Die Gesamtausgabe bevorzugte den nicht ausgereiften Violinpart aus Beethovens autographer Partitur gegenüber dem bekanntlich definitiven Text der Abschrift der Stichvorlage. Die langen, unspielbaren Bindebögen des Autographs wurden in dieser Abschrift systematisch in praktikable Gruppen unterteilt. Dieser Text wurde von Beethoven peinlich genau überwacht und überprüft. Dennoch wurde all dies in der Gesamtausgabe zugunsten des überholten autographen Textes nicht berücksichtigt.
Nach Erstellung des Notentextes in diesem Sinne – über 100 Korrekturen waren allein im Orchester erforderlich –, haben wir ihn in Partitur und Orchesterstimmen sowie in einem übersichtlichen Urtext-Solopart vorgelegt. Zusätzlich wurde ein zweiter Solo-Violinpart beigefügt, der mit Fingersätzen und Bogenführungen ausgestattet ist und so genau wie möglich der Artikulation folgt, die Beethoven schrieb. Es gibt eine neue Note, die seit der ersten Aufführung 1807 nicht mehr zu hören war, als Franz Clement sie entsprechend Beethovens überarbeitetem Solo-Violinpart (heute leider verschollen) gespielt haben dürfte. Sie findet sich in Takt 463 des ersten Satzes, wo anstelle der sterilen und statischen Achtel auf dem ersten Schlag, was ein Missverständnis des Kopisten war, die Sechzehntel-Figur wie von Beethoven beabsichtigt ununterbrochen weitergeführt wird.
In einem weiteren Aspekt, der in der Partitur von der ersten bis zur letzten Seite unmittelbar ins Auge fällt, weist unsere neue Ausgabe im Vergleich zu allen Vorgängern in eine neue Richtung. Zum ersten Mal seit 1808 werden die Solo-/Tutti-Kennzeichnungen so dargestellt, wie sie sich in den Quellen finden; bisher waren sie stets missverstanden worden. Und zum allerersten Mal (zu Beethovens Lebzeiten wurde keine Partitur veröffentlicht) berücksichtigt die Partitur die zu Beethovens Zeit übliche Aufführungspraxis, indem die wichtige Funktion des Violinisten nicht nur als Solist, sondern auch als Leiter gewürdigt wird, der daher in der Lage sein muss, so viel vom Part der ersten Tutti-Violinen mitzuspielen, wie es notwendig oder wünschenswert ist. Diese Tutti-Linie wurde daher in Form von Stichnoten in den Solopart integriert (in der Partitur und der Stimme), wie sie ein Solist benötigt und erwartet, der im Sinne der historischen Aufführungspraxis spielt.
Jonathan Del Mar
(Übersetzung: Jutta Weis)
aus [t]akte 2/2009



